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Kroatien: Gebührenpflichte Ankerplätze und Buchten

Das Kroatische Ministerium für Seefahrt, Verkehr und Infrastruktur hat eine Liste aller gebührenpflichtiger Buchten und Ankerplätze veröffentlicht.

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INFORMATIONEN

Dieses, von der Obersten Schifffahrtsbehörde ausgegebene Dokument enthält neue Informationen betreffend: Schleusenzeiten für Sportboote (Nr.26/1992), Sportbootliegeplätze entlag der Donau, Aussenstellen der Schifffahrtsbehörde sowie Vorschriften für den Bereich des Nationalparks Donau-Auen (Bereich Wien Freudenau und österreichisch-slowakischer Staatsgrenze)

Informationen zur Zulassung von Schiffen für die Binnenschifffahrt mit Ausnahme Bodensee und den Alten Rhein von seiner Mündung bis zur Straßenbrücke Rheineckk-Gaissau (Auskunft darüber erteilt die Bezirkshauptmannschaft Bregenz)

Zulassung von Jachten unter österreichischer Seeflagge 

Informationen wo und unter welchen Voraussetzungen Schiffe zu Seeschifffahrt zugelassen werden

Informationen und Zusatzfragen zum Bodensee-Schifferpatent

Wenn Sie mit Ihrem Boot auf dem Meer fahren wollen benötigen Sie einen Seebrief als Nachweis der ordentlichen Registrierung.

162. Verordnung: Die Schiffstechnikverordnung des Bundes ist am 28.5.2009 in Kraft getreten

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