Dieses, von der Obersten Schifffahrtsbehörde ausgegebene Dokument enthält neue Informationen betreffend: Schleusenzeiten für Sportboote (Nr.26/1992), Sportbootliegeplätze entlag der Donau, Aussenstellen der Schifffahrtsbehörde sowie Vorschriften für den Bereich des Nationalparks Donau-Auen (Bereich Wien Freudenau und österreichisch-slowakischer Staatsgrenze)
Informationen zur Zulassung von Schiffen für die Binnenschifffahrt mit Ausnahme Bodensee und den Alten Rhein von seiner Mündung bis zur Straßenbrücke Rheineckk-Gaissau (Auskunft darüber erteilt die Bezirkshauptmannschaft Bregenz)
Zulassung von Jachten unter österreichischer Seeflagge
Informationen wo und unter welchen Voraussetzungen Schiffe zu Seeschifffahrt zugelassen werden
Informationen und Zusatzfragen zum Bodensee-Schifferpatent
Wenn Sie mit Ihrem Boot auf dem Meer fahren wollen benötigen Sie einen Seebrief als Nachweis der ordentlichen Registrierung.
162. Verordnung: Die Schiffstechnikverordnung des Bundes ist am 28.5.2009 in Kraft getreten