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Seite 1 von 4 Oft stellt sich die Frage, wo man in Österreich mit seinem Motorboot fahren darf, wo nur eingeschränkt und wo gar nicht.
Dazu eine kleine Zusammenstellung von nützlichen Informationen inkl. Begriffserklärungen. Sollten am Ende noch Fragen offen bleiben, steht Ihnen unser Nautischer Referent Hans Steinbach gerne zur Verfügung.
Definition Wasserstrassen:
Bei der Ablegung des österreichischen Schiffsführerpatents unterscheidet man zwischen einem Schiffsführerpatent für Seen und Flüsse und einem Patent gültig für Wasserstrassen und sonstige Binnengewässer.
Als Wasserstrassen in Österreich gelten nun folgende Flüsse bzw. Teile davon:
- Donau (einschließlich Donaukanal)
- March (bis Fluss-km 6,0)
- Enns (bis Fluss-km 2,7 )
- Traun (bis Fluss-km 1,8 )
Sonstige Binnengewässer sind also alle verbleibenden Seen und Flüsse Österreichs, soweit für sie das Schifffahrtsgesetz anwendbar ist. Für den Alten Rhein und den Bodensee gelten Sonderregelungen (Auskunft darüber erteilt die Bezirkshauptmannschaft Bregenz).
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